Leistung
Verwaltung von Gewerbeimmobilien
Im Gewerbemietrecht gilt weitgehende Vertragsfreiheit. Das ist eine Chance und ein Risiko in einem: Fast alles lässt sich vereinbaren, und was nicht vereinbart wurde, fehlt später. Betriebskosten, Instandhaltung und Wertsicherung stehen nicht im Gesetz, sondern in Ihrem Vertrag.
Für Eigentümer von Ladenlokalen, Büro- und Praxisflächen sowie Wohn- und Geschäftshäusern mit gemischter Nutzung.

Gewerbeeinheiten stellen zusätzlich technische Anforderungen: Haustechnik, Nutzungsänderungen, Auflagen. Wir führen die Objekte kaufmännisch und technisch, optimieren Energie- und Instandhaltungskosten und halten Leerstände gering.
Leistungsumfang
- Kaufmännische und technische Verwaltung der Flächen
- Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen
- Betriebskostenumlage nach vertraglicher Vereinbarung
- Wertsicherung über Index- oder Staffelvereinbarungen
- Optimierung der Energie- und Instandhaltungskosten
- Steuerung der Auslastung und Nachvermietung
- Koordination von Auflagen, Prüfungen und Wartungsverträgen
Worauf es ankommt
Die Punkte, an denen es in der Praxis schiefgeht.
Schriftform ernst nehmen
Ein Mietvertrag über mehr als ein Jahr bedarf der Schriftform. Ein Formfehler, oft ein nicht mitunterzeichneter Nachtrag, macht den befristeten Vertrag ordentlich kündbar. Für einen Investor ist das der teuerste Fehler im Bestand.
§ 550 BGB
Option zur Umsatzsteuer
Vermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei; bei Mietern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann darauf verzichtet werden. Das entscheidet über den Vorsteuerabzug aus Bau- und Sanierungskosten.
§ 9 UStG
Betriebskosten frei vereinbar
Der Katalog der Betriebskostenverordnung gilt hier nicht automatisch. Was umgelegt werden soll, muss im Vertrag stehen, hinreichend bestimmt, sonst trägt es der Eigentümer.
Gewerbemietvertrag
Verkehrssicherung bleibt
Räum- und Streupflicht, Beleuchtung und die Prüfung technischer Anlagen bestehen unabhängig vom Mietvertrag. Übertragen lässt sich die Erfüllung: nachweisbar, mit Protokoll.
Verkehrssicherungspflicht
Nicht enthalten
Wir übernehmen keine gewerbliche Vermittlung von Kapitalanlagen und keine Steuerberatung zur Umsatzsteueroption. Die Entscheidung trifft Ihr Steuerberater; wir setzen sie in der Abrechnung um.
Die Angaben beschreiben unsere Arbeitsweise und den Stand vom 05.09.2026. Sie sind keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheidet der Vertrag und die Lage vor Ort.
Weitere Leistungen
ÜbersichtGeben Sie die Verantwortung ab, nicht den Überblick.
Erzählen Sie uns von Ihrer Immobilie. Wir melden uns zeitnah zurück und sagen Ihnen ehrlich, was wir übernehmen können und was nicht.
- Telefon
- 0231 / 580 68 115
- info@immostarter.de
- Anschrift
- Deutsche Straße 100, 44339 Dortmund
