Leistung
WEG-Verwaltung für Eigentümergemeinschaften
Die WEG-Verwaltung ist die formalste Aufgabe im Immobilienbereich. Eine Versammlung, die falsch geladen wurde, fasst anfechtbare Beschlüsse; eine Abrechnung, die nicht dem Gesetz folgt, hält der Prüfung nicht stand. Beides fällt erst auf, wenn es teuer wird.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften, die einen Verwalter suchen, der die Formalien beherrscht, weil an ihnen Beschlüsse scheitern, nicht am guten Willen.
Seit der WEG-Reform vom 01.12.2020 vertritt der Verwalter die Gemeinschaft nach außen und entscheidet über Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung selbst. Wir verstehen das als Auftrag zur Vorbereitung, nicht zum Alleingang: Was die Gemeinschaft angeht, entscheidet die Gemeinschaft.
Leistungsumfang
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung
- Durchführung von Beiratssitzungen
- Wirtschaftsplan mit Vorschüssen je Einheit
- Jahresabrechnung und Beschluss über Nachschüsse
- Vermögensbericht zum Stand der Erhaltungsrücklage
- Führung der Beschluss-Sammlung
- Umsetzung der gefassten Beschlüsse
- Vertragsmanagement für Versorger, Dienstleister und Versicherungen
- Koordination des Mahn- und Klagewesens
Worauf es ankommt
Die Punkte, an denen es in der Praxis schiefgeht.
Aufgaben des Verwalters
Das Gesetz beschreibt, was der Verwalter zu tun hat und worüber er selbst entscheiden darf. Alles darüber hinaus gehört auf die Tagesordnung, auch wenn es schneller ginge.
§ 27 WEG
Abrechnung seit der Reform
Beschlossen wird nicht mehr die Jahresabrechnung selbst, sondern die Einforderung von Nachschüssen beziehungsweise die Anpassung der Vorschüsse. Ein Beschluss in alter Form ist angreifbar.
§ 28 Abs. 2 WEG
Vermögensbericht
Nach Ablauf des Kalenderjahres ist ein Vermögensbericht zu erstellen, der den Stand der Erhaltungsrücklage und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen ausweist. Jeder Eigentümer kann ihn verlangen.
§ 28 Abs. 4 WEG
Beschluss-Sammlung
Beschlüsse und Urteile sind fortlaufend zu sammeln, lückenlos und einsehbar. Beim Verwalterwechsel ist sie das Erste, wonach gefragt wird, und häufig das, was fehlt.
§ 24 Abs. 7 WEG
Nicht enthalten
Die WEG-Verwaltung betrifft das Gemeinschaftseigentum. Die Betreuung Ihrer vermieteten Wohnung darin (Mieter, Miete, Abrechnung) ist die Sondereigentums- oder Mietverwaltung und wird gesondert vereinbart.
Die Angaben beschreiben unsere Arbeitsweise und den Stand vom 05.09.2026. Sie sind keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheidet der Vertrag und die Lage vor Ort.
Weitere Leistungen
ÜbersichtGeben Sie die Verantwortung ab, nicht den Überblick.
Erzählen Sie uns von Ihrer Immobilie. Wir melden uns zeitnah zurück und sagen Ihnen ehrlich, was wir übernehmen können und was nicht.
- Telefon
- 0231 / 580 68 115
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- Deutsche Straße 100, 44339 Dortmund
